Mit dem Homburger Revolutionskalender wollen wir die Dynamik des Revolutionsgeschehens vor 175 Jahren anschaulich nachvollziehbar machen. Auf unserer
Facebook-Seite berichten wir tagesaktuell über politische Neuigkeiten aus der Landgrafschaft Hessen-Homburg. Die Kalendereinträge werden auch hier laufend ergänzt.
Literaturhinweise:
- Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Landeskunde 72 (2023): Die Revolution von 1848/49, darin u. a.: Barbara Dölemeyer, Hessen-Homburg und die Revolution von 1848; Udo Salomon, Das hessen-homburgische Oberamt Meisenheim im Vormärz und in der Revolution 1848/49; Birgit Bublies-Godau, Ein Vorposten der Freiheit: Der Demokrat Jakob Venedey als Abgeordneter in der Nationalversammlung 1848/49 und das Verhältnis zu seinem Wahlkreis Hessen-Homburg; Astrid Krüger, „Am Montag den 18. September Morgens begaben sich wieder viele Homburger nach Frankfurt“ – Die Beteiligung Homburger Bürger an den September-Unruhen 1848 in Frankfurt im Spiegel der Chronik Johann Georg Hamels; Barbara Dölemeyer, Akteure des Revolutionsgeschehens 1848/49 in Hessen-Homburg. -
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- Gabriela Schlick, Die Landgrafschaft Hessen-Homburg 1816–1866. Liberale Bestrebungen oder Rückkehr zum Status quo ante?, Bad Homburg v. d. Höhe 1996 (Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Landeskunde zu Bad Homburg vor der Höhe 45). -
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- Barbara Dölemeyer, Die Landgrafschaft Hessen-Homburg 1848, in: Klaus Böhme/Bernd Heidenreich (Hgg,), „Einigkeit und Recht und Freiheit“. Die Revolution von 1848/49 im Bundesland Hessen, Opladen/Wiesbaden 1999, S. 123–155.
- Hartmut Heinemann, Die Landgrafschaft Hessen-Homburg 1815 (1806)–1866, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Landeskunde Bad Homburg vor der Höhe 70 (2021): Die Landgrafschaft Hessen-Homburg 1622–1866, S. 17–35.
26. Oktober 1849: Akzise wieder verstaatlicht
Heute verfügt Landgraf Ferdinand, dass die Akzise – die Steuer auf Getränke, Schlachtvieh und Mehl – im Amt Homburg wieder in die Staatskasse fließen soll. Der Streit um die Akzise war ein wichtiger Punkt in den Märzforderungen des vorigen Jahres gewesen. Ursprünglich hatte es sich um eine kommunale Steuer gehandelt, die kurz vorher verstaatlicht worden war. Zunächst hatte Landgraf Gustav 1848 bewilligt, dass die Einnahmen wieder den Städten und Gemeinden zugute kommen. Jetzt, anderthalb Jahre später, beansprucht sein Nachfolger diese Steuer wieder für sich.
9. Oktober 1849: Gemeindeordnung und Bezirksrats-Gesetz +++ Trennung von Justiz und Verwaltung
Heute verkündet Landgraf Ferdinand gleich drei wichtige Modernisierungsschritte für das Landgraftum: Das „Gesetz, die Einrichtung des Gemeindewesens betreffend“ bedeutet eine wichtige Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Das „Gesetz, die Bezirksräte betreffend“, führt eine neue Ebene der Mitbestimmung ein, die sich in etwa mit einem heutigen Kreistag vergleichen lässt. Und mit der „Verordnung, die Polizei- und Forstgerechtigkeitspflege im Amte Homburg betreffend“ unternimmt die Landesregierung einen kleinen Schritt hin zur Trennung von Verwaltung und Justiz, indem die Polizei- und Forstgerichtsbarkeit dem Amtsgericht übertragen wird.
Bei aller Fortschrittlichkeit markiert der Landgraf damit aber auch seine Machtposition: Er erlässt das Gemeindegesetz, obwohl dessen Beratung im Landtag noch nicht abgeschlossen ist. Er tut das ohne Not – das Gesetz tritt erst zum neuen Jahr in Kraft – und gibt damit dem Landtag, der immer noch in der verordneten Sommerpause ist, unmissverständlich zu verstehen, wer der Souverän im Lande ist.
28. August 1849: Glücksspiel wieder öffentlich
Seit heute wird in der Homburger Spielbank wieder legales öffentliches Glücksspiel angeboten. Damit ist der Spielbankkonflikt, der das vergangene Jahr in Homburg geprägt hat, zugunsten des Casinos gelöst. Im Januar hatte die Nationalversammlung per Gesetz die Schließung aller Spielbanken zum 1. Mai 1849 angeordnet. In Homburg musste dieses Gesetz mit militärischer Gewalt durchgesetzt werden, ab Ende Mai war die Spielbank aber unter dem Deckmantel einer geschlossenen Gesellschaft schon wieder aktiv. Mit dem Ende der Nationalversammlung werden auch die von ihr beschlossenen Gesetze als hinfällig betrachtet, so dass das Casino als Rückgrat des Homburger Kurbetriebes wieder uneingeschränkt arbeiten kann.
8. Juni 1849: Die Preußen kommen!
Um zu verhindern, dass sich das Oberamt Meisenheim der aufständischen Pfalz anschließt, hat Landgraf Ferdinand von Hessen-Homburg preußische Besatzungstruppen für den linksrheinischen Teil seines Staatsgebietes angefordert. Heute geht bei der Stadt Meisenheim die Quartierbestellung des Infanterie-Regiments Nr. 17 ein: zwei Bataillone Infanterie, eine Schwadron Husaren, zwei Geschützgruppen und eine Jäger-Abteilung sind unterzubringen und zu verköstigen – insgesamt 1.750 Soldaten mit 250 Pferden! Zum Vergleich: Die Stadt Meisenheim zählt 2.250 Einwohner, das ganze Oberamt 14.000.
7. Juni 1849: Venedey protestiert gegen Diätenstreichung
Jakob Venedey, der Wahlkreisabgeordnete für Hessen-Homburg in der Nationalversammlung, legt heute bei der Landesregierung schriftlichen Protest gegen seine Diätenstreichung ein. Dabei geht es weniger um die fünf Gulden, die er bis dahin täglich erhalten hat, sondern um die Frage seiner Legitimation als Abgeordneter: Hessen-Homburg betrachtet ebenso wie viele andere Staaten die Nationalversammlung als aufgelöst; Venedey und seine Mitstreiter der Linken halten jedoch an der Fortsetzung ihrer Arbeit in einem Rumpfparlament fest.
31. Mai 1849: Venedeys Diäten gestrichen
Die Nationalversammlung in Frankfurt ist am Ende. Die meisten Abgeordneten sind in den letzten Wochen bereits abberufen worden oder haben ihre Mandate niedergelegt. In ihrer letzten Sitzung gestern in der Paulskirche haben die verbliebenen Abgeordneten beschlossen, ihren Tagungsort nach Stuttgart zu verlegen. Heute erklärt auch die Regierung von Hessen-Homburg, dass „die Mission der deutschen Nationalversammlung als erledigt erscheine“ und das Mandat des Homburger Wahlkreisabgeordneten Jakob Venedey erloschen sei. Mit sofortiger Wirkung werden seine bisherigen Diäten gestrichen. Venedey indes, der zur gemäßigten Linken gehört, denkt nicht daran, seine parlamentarische Arbeit zu beenden.
26. Mai 1849: Wiedereröffnung der Spielbank
Vor siebzehn Tagen ist die Spielbank durch eine Militärintervention der Frankfurter provisorischen Reichsregierung geschlossen worden. Heute rollt im Homburger Kurhaus wieder die Kugel – offiziell jetzt nicht mehr in einer öffentlichen Spielbank, sondern in einer geschlossenen Gesellschaft. Damit versuchen die Spielbankpächter, das von der Paulskirche beschlossene Glücksspielverbot zu umgehen, und setzen dabei zugleich auf die schwindenden Möglichkeiten der Nationalversammlung, ihre Gesetze auch tatsächlich durchsetzen zu können.
25. Mai 1849: Abschaffung des Zehnten +++ Vertagung des Landtags
Landgraf Ferdinand setzt heute seine Unterschrift unter zwei wichtige Schriftstücke. Das ist zum einen das „Gesetz, die Ablösung des Zehnten und der Grundrenten im Amte Homburg betreffend“. Damit sollen die alten, auf landwirtschaftlichen Flächen haftenden Abgabepflichten durch ein entsprechendes Ablöse-Verfahren abgeschafft werden. Neu und ungewohnt ist die Präambel: Nicht mehr der Landgraf allein erlässt das Gesetz, sondern er tut dies „in Gemeinschaft mit der Landesversammlung Unseres Landgrafthums“, also dem Landtag von Hessen-Homburg.
Auf den Landtag bezieht sich auch das zweite Dokument, eine „Bekanntmachung, die Vertagung des Landtags betreffend“. Die aktuelle, auf drei Wochen angelegte Sitzungspause sollte eigentlich am 4. Juni zu Ende gehen. Jetzt aber vertagt der Landgraf sein Parlament auf unbestimmte Zeit und kündigt lediglich an, „den Zeitpunkt des Wiederbeginns der Landtagssitzungen demnächst zu bestimmen.“
21. Mai 1848: Ultimatum aus Meisenheim
Der Kampf um die Reichsverfassung in Deutschland, vor allem in Baden, tobt in voller Heftigkeit. Davon bleibt auch das Landgraftum Hessen-Homburg nicht unberührt, vor allem in seinem revolutionären Teil, dem Oberamt Meisenheim. Dort fordert der Stadtrat höflich, aber unmissverständlich vom Landgrafen, die Reichsverfassung endlich anzuerkennen und sich nicht weiter des „Wort- und Treubruchs gegen das Volk“ schuldig zu machen. Anderenfalls, so die offene Drohung, könnte sich Meisenheim von Hessen-Homburg lossagen und sich der bayerischen Pfalz anschließen.
12. Mai 1849: Vertagung des Landtags
Nachdem der Landtag vier Wochen lang getagt hat, bittet er den Landgrafen um eine Sitzungspause. In dieser Zeit wollen die Abgeordneten sich mit ihren Wählern abstimmen – vor allem wegen der heiklen Staatsfinanzen, die nach Kreditaufnahme und Steuererhöhung schreien. Landgraf Ferdinand genehmigt eine Vertagung von drei Wochen; am 4. Juni soll es weitergehen.
10. Mai 1849: Haushaltsdebatte +++ Abzug der Besatzungstruppen
Die Berichterstattung über die heutige Landtagssitzung vermerkt „sehr heftige Debatten“ – kein Wunder, schließlich geht es um den hoch defizitären Staatshaushalt, der dem Parlament gestern vorgelegt wurde. Die Regierungsvertreter und Konservativen machen äußere Umstände für die Schuldenkrise verantwortlich; Johann Georg Hamel bringt aber die Mehrheitsmeinung auf den Punkt: „Eine Verwaltung, welche 1816 schuldenfrei begann und heute auf einer Schuldenmasse von fünfzehnmalhunderttausend Gulden stehet, die kann ich nicht loben und werde sie nie loben!“
Unterdessen atmet die Stadt auf: Die 860 Soldaten, die zur Durchsetzung des Glücksspielverbotes vor drei Tagen Homburg besetzt haben, ziehen wieder ab, nachdem ihre Mission erfüllt und die Spielbank geschlossen ist.
9. Mai 1849: Vorlage des Staatshaushalts
Zum ersten Mal in der Geschichte des Landgraftums muss die Regierung vor dem Landtag ihren Haushaltsplan veröffentlichen. Sie tut das in Form eines Drei-Jahres-Etats, der das ganze Ausmaß der Homburger Schuldenkrise sichtbar werden lässt: Für die Jahre 1849–1852 sind demnach Einnahmen von rund 800.000 Gulden und Ausgaben von 950.000 Gulden geplant. Das Defizit von 150.000 Gulden erhöht die Staatsverschuldung, die sich bereits jetzt auf 1,5 Millionen Gulden beläuft, nochmals erheblich. Die Stimmung im Parlament ist teils schockiert, teils empört.
8. Mai 1849: Schließung der Spielbank +++ Landtag: Anerkennung der Reichsverfassung +++ Schluss mit dem Gottesgnadentum
„Das Gesetz [zum Glücksspielverbot]“, erklärt der Reichsjustizminister vor der Nationalversammlung, „hat überall in Deutschland seine Vollziehung erhalten, mit Ausnahme von Homburg. [...] In dem gegenwärtigen Augenblicke sind die Executions-Truppen unterwegs, um die Schließung der Bank zu bewerkstelligen.“ Tatsächlich wird heute um 21 Uhr der Spielsaal im Kurhaus durch Reichskommissar Knyn verschlossen und versiegelt.
Im Homburger Landtag geht es heute hoch her, als die Beratungen einer Landesverfassung beginnen. Am Anfang steht die Frage, ob die von der Nationalversammlung beschlossene Reichsverfassung auch für Homburg gültig sein solle. Der konservative Abgeordnete Heinrich Will wettert: „Diese Reichsverfassung taugt nichts, sie ist, wie sie jetzt dasteht, gar nicht auszuführen.“ Philipp Schlarb dagegen appelliert: „Wir können das Schiff der Freiheit nicht mehr mit vollen Segeln in den Hafen bringen; wir haben Schiffbruch gelitten; wir müssen jetzt noch retten, was zu retten ist.“ Ergebnis: In namentlicher Abstimmung beschließt der Landtag mit 10 zu 3 Stimmen die Anerkennung der Reichsverfassung durch Hessen-Homburg.
Dieselbe Mehrheit streicht – ebenfalls nach intensiver Debatte – den Zusatz „von Gottes Gnaden“ aus der Titulatur des Landgrafen, weil „im constitutionellen Staate die Gewalt vom Volke ausgehe“.
7. Mai 1849: Homburg besetzt!
Heute morgen um 10 Uhr trifft in Homburg ein 800 Mann starkes österreichisches Infanteriebataillon, verstärkt durch 60 Dragoner, ein, um im Auftrag der Reichsregierung die Schließung der Spielbank endlich militärisch durchzusetzen. An der Landesgrenze bei Gonzenheim verlesen zwei Regierungsräte den Protest des Landgrafen – mehr kann die Regierung nicht mehr tun. Solange die Soldaten ihre Quartiere beziehen, wird indes immer noch weitergespielt. In Homburg kursieren die wildesten Gerüchte: Angeblich sollen einige Offiziere des Exekutionskorps heute selbst am Roulettetisch gesehen worden sein; in Baden-Baden soll die geschlossene Spielbank schon in drei Tagen wieder geöffnet werden dürfen. Eilig werden Unterschriften gesammelt, um einen letzten Aufschub für den Spielbetrieb zu erreichen.
4. Mai 1849: Spielbankkonflikt spitzt sich zu
In der Nationalversammlung sorgt das fortwährende – seit drei Tagen illegale – Glücksspiel in Homburg für Empörung. Die Reichsregierung muss sich die Frage gefallen lassen, „wie es kommt, dass der frechen Missachtung des Gesetzes [...], welche die Spielbank in Homburg seit dem 1. Mai durch Fortsetzung ihres Spiels an den Tag legt, nicht alsbald durch angemessene Exekutionsmaßregeln ein Ende gemacht worden ist“. Unterdessen hat der gestern ernannte „Reichskommissar für die Spielbank in Homburg“ sein Quartier direkt gegenüber der Spielbank im „Hessischen Hof“ aufgeschlagen und die Landesregierung ins Gebet genommen. Die lässt es auf die Konfrontation ankommen und erwidert, dass sie nur „reellem Zwange“ nachgeben würde. In seltener Einigkeit stellt sich auch der Landtag auf die Seite der Regierung und bestätigt deren Kurs des offenen Gesetzesbruchs. (Abb.: Der Hessische Hof in der Louisenstraße, Stadtarchiv Bad Homburg v. d. Höhe)
1. Mai 1849: Spielbankverbot in Kraft +++ Landtag debattiert Gemeindeordnung
Heute tritt das von der Nationalversammlung beschlossene Gesetz zum Verbot des öffentlichen Glücksspiels in Deutschland in Kraft, das die Schließung sämtlicher Spielbanken – also auch derjenigen in Homburg – verfügt. Davon ist allerdings nichts zu spüren: Der Casino-Betrieb geht unverändert weiter, die Spielbank (sicher mit Rückendeckung von Landgraf und Stadtverwaltung) ignoriert das Verbot.
Im Landtag wird unterdessen weiter an der Gemeindeordnung gearbeitet, wobei sich das Parlament einmal mehr als Verfechter starker Kommunen zeigt: Der Gesetzesentwurf der Regierung hatte vorgesehen, dass diese bei Bürgermeisterwahlen einen der drei Kandidaten mit den meisten Stimmen als Bürgermeister einsetzt. Der Landtag fordert aber, dass das Amt in jedem Fall an den Wahlsieger gehen muss.
28. April 1849: Im Landtag: Die neue Gemeindeordnung
Der Landtag beginnt heute mit der Beratung einer neuen Gemeindeordnung. Es geht dabei zum einen um die Schaffung von Rechtsgleichheit – bisher bestehen im Amt Homburg und im Oberamt Meisenheim erhebliche Unterschiede. Zum anderen geht es um die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Die wichtigste Neuerung: „Es steht einer jeden Gemeinde das Recht zu, sich einen Bürgermeister zu wählen.“ Bisher wurden die Schultheißen nicht gewählt, sondern durch den Staat eingesetzt. Besonders kontrovers wird auch die Frage von Gebietsreformen diskutiert. Das betrifft vor allem das Oberamt Meisenheim, in dem bisher jeweils mehrere Gemeinden zu einer Oberschultheißerei zusammengefasst sind – eine Institution, deren Beseitigung ein wichtiges Anliegen der Meisenheimer Revolutionäre ist.
26. April 1849: Landtagssitzung: Reichsverfassung, Protokolle
In der heutigen Landtagssitzung steht zum einen die nationale Frage auf der Agenda: Nachdem vorgestern zwei Petitionen eingegangen sind, die den Landtag zur Anerkennung der Paulskirchen-Verfassung auffordern, folgt heute eine Gegenpetition, die sich dagegen ausspricht.
In eigener Sache ringt der Landtag um die Frage, ob er seine Sitzungsprotokolle veröffentlichen soll. Johann Georg Hamel kämpft dafür: Es geht ihm um Transparenz, um Öffentlichkeit und um das Selbstverständnis des Landtags. Die Mehrheit ist jedoch der Meinung, die Herausgabe der Sitzungsprotokolle sei zu arbeits- und kostenintensiv. Schlussendlich wird es 175 Jahre später unser Verein sein, der für die Veröffentlichung der Niederschriften sorgt.
24. April 1849: Landtagssitzung +++ Wo ist Heinrich Christian Jacobi?
Zwei Wochen, nachdem der Landtag von Hessen-Homburg seine Arbeit aufgenommen hat, gehen die ersten Petitionen aus der Bürgerschaft ein: Der Homburger „Freitagsverein“ fordert die Veröffentlichung der Landtagsprotokolle und ebenso wie der Volksverein in Friedrichsdorf die Anerkennung der von der Nationalversammlung beschlossenen Reichsverfassung. Außerdem fordern die Lehrer des Amtes Homburg Mitwirkungsrechte bei der künftigen Schulgesetzgebung. Dazu kommen die ersten Gesetzesentwürfe der Regierung: Gemeindeordnung, Bezirksräte, Staatshaushalt und Schwurgerichte stehen auf der Agenda. Für die praktische Arbeit bildet der Landtag einen Finanz- und einen Justizausschuss.
Dass auch in Homburg die Revolution eine Vorgeschichte hat, zeigt das Schicksal des Schustergesellen Johann Christian Jacobi, der heute seinen 35. Geburtstag hat oder hätte. Er war 1840 an Unruhen in und um Homburg beteiligt, wurde wegen „staatsgefährlicher und hochverräterischer Umtriebe“ verhaftet und in Darmstadt zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. 1842 konnte er ausbrechen und nach Frankreich fliehen; hier verliert sich seine Spur, über sein weiteres Leben ist nichts bekannt.
13. April 1849: Spielbankverbot in der Nationalversammlung +++ Im Landtag: Der Meisenheimer Wahlboykott
In der Nationalversammlung steht heute noch einmal das bereits beschlossene Gesetz zum Glücksspiel-Verbot auf der Tagesordnung, gegen das die Stadt Homburg mit einer Petition protestiert hatte. Die Homburger Forderungen sorgen für Empörung. Die Stadt beziffert den ihr durch eine Schließung der Spielbank entstehenden Schaden auf 380.000 Gulden, das Landgraftum auf 538.000 Gulden. Die Nationalversammlung bleibt aber dabei: Zum 1. Mai wird das Glücksspiel in Deutschland illegal.
Im Homburger Landtag legt unterdessen der Untersuchungsausschuss zum Wahlboykott in Meisenheim seinen Bericht vor: Es sei nicht ersichtlich, dass die Stadt Meisenheim bei der Einteilung der Wahlbezirke irgendwie benachteiligt worden wäre. Der Landtag appelliert daher an die Meisenheimer Bürgerschaft, eine Nachwahl zum Landtag durchzuführen. Weiter auf der Tagesordnung: Die Bildung eines Petitionsausschusses und eines Ausschusses für Kommunal-Angelegenheiten.
12. April 1849: Konstituierende Sitzung des Landtags
Heute wird der erste Landtag in der Geschichte von Hessen-Homburg feierlich eröffnet. Zum Präsidenten des 13-köpfigen Parlaments wird der Jurist Friedrich Albert aus dem Oberamt Meisenheim gewählt. Als erstes beschäftigt sich der Landtag mit dem Wahlboykott in der Stadt Meisenheim, in der kein Abgeordneter gewählt worden war, und setzt einen Untersuchungsausschuss hierzu ein.
27. März 1849: Verabschiedung der Reichsverfassung
Nach zehn Monaten intensiver Debatten beschließt die Nationalversammlung heute in der Paulskirche eine Reichsverfassung für Deutschland. Der Hessen-Homburger Wahlkreisabgeordnete Jakob Venedey bleibt seiner politischen Linie treu: Er befürwortet zwar die föderale Ordnung und die Verankerung der Freiheitsrechte. Mit dem Ausschluss Österreichs und der Einrichtung einer neuen Monarchie kann er sich aber nicht abfinden. Daher enthält er sich bei der Abstimmung über einen erblichen Kaiser als Reichsoberhaupt.
4. März 1849: Venedey als Redner in Wiesbaden
Heute vor einem Jahr, am 4. März 1848, fand in Wiesbaden die denkwürdige Revolution der Nassauer statt, als Herzog Adolf einer versammelten Menge von rund 30.000 Menschen weitgehende Zugeständnisse machen musste. Den Jahrestag dieses Ereignisses feiert der Wiesbadener „Verein zur Wahrung der Volksrechte“ und hat dazu Jakob Venedey als Redner eingeladen. Venedey, der Hessen-Homburger Wahlkreisabgeordnete in der Nationalversammlung, hält eine kämpferische Rede und schwört seine Zuhörer darauf ein, die errungenen Fortschritte in Sachen Einheit und Freiheit entschlossen gegen die Fürsten zu verteidigen. Er schließt mit dem Ruf: „Hoch das deutsche Parlament!“
2. März 1849: Venedey sorgt für Heiterkeit +++ Einladung nach Wiesbaden
Jakob Venedey ist eigentlich ein erklärter Gegner des Glücksspiels. Als Wahlkreis-Abgeordneter für Hessen-Homburg ringt er sich aber dazu durch, heute in der Nationalversammlung nach dem Beratungsstand der Homburger Petition dagegen nachzuzufragen. Er tut das mit der ihm eigenen Ironie: „Ich bin der einzige Abgeordnete für Hessen-Homburg, demnach Monarch in meinem Lande“ – das Protokoll vermerkt Heiterkeit im Saal.
Nach der Sitzung erreicht Venedey eine Einladung des „Vereins zur Wahrung der Volksrechte“ in Wiesbaden, übermorgen als Redner bei einer Feier zum ersten Jahrestag der Revolution in Nassau aufzutreten – freilich nicht als Vertreter Hessen-Homburgs, sondern als prominenter politischer Kopf der gemäßigten Linken.
28. Januar 1849: Petition an Venedey
Heute übergibt der Homburger Stadtrat eine Petition gegen das vor wenigen Tagen veröffentlichte Gesetz zur Spielbankschließung an Jakob Venedey. Venedey ist zwar der für Hessen-Homburg gewählte Paulskirchen-Abgeordnete, hat sich aber mehrfach für ein Glücksspielverbot ausgesprochen und auch in der Nationalversammlung für die Gesetzesvorlage gestimmt. Es ist daher fraglich, ob dieser Vorstoß der Homburger etwas bewirken wird – zumal das Gesetz ja bereits beschlossen und verkündet ist.
20. Januar 1849: Verkündung des Spielbank-Gesetzes
Der Protest des Homburger Bundestagsgesandten gegen das von der Nationalversammlung beschlossene Spielbankverbot bleibt erfolglos. Heute setzt der Reichsverweser seine Unterschrift unter das „Gesetz, betreffend die Schließung der öffentlichen Spielbanken und Aufhebung der Spielpachtverträge“. Der Text ist so kurz wie unmissverständlich: „Alle öffentlichen Spielbanken sind vom 1. Mai 1849 an in ganz Deutschland geschlossen und die Spielpachtverträge aufgehoben.“
16. Januar 1849: Venedey fordert die Republik
In den Verfassungsberatungen der Nationalversammlung erweist sich der hessen-homburgische Wahlkreisabgeordnete Jakob Venedey einmal mehr als glänzender Parlamentsredner. Er hält ein flammendes Plädoyer für eine republikanische Staatsverfassung: „Die Märzrevolution hat die deutsche Geschichte auf eine neue Grundlage gestellt; bis dahin waren es die Dynastien, die Deutschland von Anfang an, eine nach der andern, beherrscht haben; aber von den Märztagen an ist es das Volk. Suchen Sie eine Spitze, welche dem Volke in der Neuzeit Gerechtigkeit widerfahren lässt, hüten Sie sich, [...] Deutschland noch einmal mehr oder weniger von dem Willen eines Einzelnen abhängig zu machen, das ganze Volk an das Geschick einer Familie zu fesseln.“
14. Januar 1849: Stadtrat positioniert sich zur Spielbankschließung
Der Widerstand gegen das von der Nationalversammlung beschlossene Glücksspielverbot führt in Homburg zum Schulterschluss zwischen Bürgern und Regierung. Der Stadtrat richtet heute eine Eingabe an den Landgrafen mit der Bitte, sich für den Erhalt der Homburger Spielbank einzusetzen, und verspricht ihm seine Rückendeckung in dieser Angelegenheit. Der Stadtrat betont, dass die Interessen der Bürger Homburgs nicht „dem Despotismus und leeren Theorien phantastischer Idealisten“ in der Paulskirche zum Opfer fallen dürften.Neuer Text
10. Dezember 1848: Rückendeckung für Venedey
Der Bürgerverein zu Meisenheim wendet sich heute brieflich an Jakob Venedey, den Abgeordneten des Landgraftums Hessen-Homburg in der Nationalversammlung. Der Vereinsvorstand erklärt, dass Venedey das volle Vertrauen der Meisenheimer Wählerschaft genieße, und fordert ihn auf, dem neu gegründeten Zentralmärzverein beizutreten. Der vor zweieinhalb Wochen gegründete Zentralmärzverein war der erste Versuch, eine moderne deutschlandweite Partei zu etablieren; sein Ziel war die Verteidigung der revolutionären Errungenschaften gegen die erstarkende Reaktion. Die Wortführer der Meisenheimer Bürgerschaft sind also nicht nur gut informiert, sondern beziehen politisch auch klar Position.
26. November 1848: Venedey: Keine Einheit ohne Freiheit
In der Krise nach der blutigen Niederschlagung des Wiener Oktoberaufstandes und der Erschießung von Robert Blum ringt die Nationalversammlung um den richtigen Kurs. Nicht wenige Stimmen meinen, man müsse zuerst die nationale Einheit herstellen, und sich erst später um demokratische Strukturen bemühen. Der Hessen-Homburger Abgeordnete Venedey als überzeugter Republikaner bleibt seinen Prinzipien treu und vertritt sie sprachgewaltig in einem Leserbrief in der Darmstädter Neuen Deutschen Zeitung: Es sei falsch zu glauben, „Männer, die ihr Vaterland lieben, dürften die Freiheit preisgeben, wenn nur die Einheit Deutschlands dafür geboten würde. Nein ich glaube, dass die Einheit eines Volkes ohne Freiheit eine hohle Frucht ist. Und deswegen habe ich für Freiheit und Einheit gekämpft und werde dafür kämpfen.“
19. Oktober 1848: trübe Aussichten
Der „Homburger Beobachter“ vom heutigen Tag gibt ein Resümee der Lage, die alles andere als rosig aussieht: Wegen des Septemberaufstands in Frankfurt besteht immer noch – wie schon vor der Revolution – ein Versammlungsverbot; der schon im August gewählte Landtag ist immer noch nicht einberufen worden, wodurch sich ein erheblicher Reformstau bildet; und die Nationalversammlung plant ein Glücksspielverbot, was die Schließung des wichtigsten Homburger Gewerbebetriebs bedeuten würde. Die Zeitung fasst die Stimmung so zusammen: „Bei uns sind die Aussichten in die Zukunft trübe. [...] Wie soll’s dann werden?!“
18. Oktober 1848: „Homburg jetzt töten“
Der Verfassungsausschuss der Nationalversammlung diskutiert heute die künftige föderale Ordnung in Deutschland. Als es um die Zwergstaaten und damit um Hessen-Homburg geht, meldet sich der Historiker Georg Waitz zu Wort: „Waitz bemerkt, dass man gestern daran war, es zu Darmstadt zu legen; aber es wird, wenn es einst an Darmstadt fällt, dessen staatliche Bedeutung gar nicht ändern. Deshalb schlägt er vor, es schon jetzt zu töten.“ In einem künftigen Deutschland gibt es für das Landgraftum keinen Platz mehr – erst recht, weil das Aussterben der Dynastie und damit das Ende des Staates ohnehin absehbar ist.
17. Oktober 1848: Kritik an Venedey +++ Bildung des Österreich-Ausschusses
Heute erscheint im „Homburger Beobachter“ ein Artikel, der scharfe Kritik Jakob Venedey übt, dem Wahlkreisabgeordneten des Landgraftums Hessen-Homburg in der Nationalversammlung. Venedey wisse nichts über seine Wähler, ihre Anliegen und Erwartungen an ihn; er würde sich nicht einmal die Mühe machen, in Homburg Präsenz zu zeigen und das Gespräch mit seinen Wählern zu suchen.
Im Parlament ist der Gescholtene unverdrossen aktiv: Als Reaktion auf eine Initiative von ihm wird dort heute der „Ausschuss für die österreichischen Angelegenheiten“ eingerichtet, der sich mit einer der Kernfragen der nationalen Einigung beschäftigt, nämlich der Zugehörigkeit Österreichs zu Deutschland.
13. Oktober 1848: Spielbankfrage in der Nationalversammlung
Die Nationalversammlung beschäftigt sich mit einer Petition aus Köln, in der ein allgemeines Glücksspiel-Verbot gefordert wird. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Parlament, umgehend das Verbot aller Spielbanken in Deutschland zum 1. Januar 1849 zu beschließen. In Homburg ist man alarmiert – aus gutem Grund, denn der Wohlstand von Stadt und Landgrafschaft fußt zu einem erheblichen Teil auf der 1841 eröffneten Spielbank, die ja gerade davon profitiert, dass in vielen anderen deutschen Staaten Spielcasinos illegal sind.
8. Oktober 1848: Fahnenweihe in Friedrichsdorf
Heute wird mit großer Feierlichkeit die Fahne der Friedrichsdorfer Bürgergarde geweiht. Nicht nur das Offizierskorps der Homburger Bürgerwehr nimmt daran geschlossen teil, auch der Hessen-Homburger Abgeordnete in der Nationalversammlung, Jakob Venedey, gibt sich die Ehre und hält eine Festrede. Dabei betont er die wichtige Rolle der Bürgerwehren für die Gewährleistung von Ruhe und Ordnung als erster Bürgerpflicht, damit das Revolutionsprojekt auf dem eingeschlagenen „gesetzlichen Weg“ vorangebracht werden kann und nicht, wie vor wenigen Wochen beim Frankfurter Septemberaufstand, in Blutvergießen eskaliert. Mit Homburg, Meisenheim und Friedrichsdorf sind jetzt alle drei Städte des Landgraftums mit komplett ausgestatteten Bürgerwehren versorgt.
30. September 1848: Venedey erklärt sich
Nachdem sich der Pulverdampf des Frankfurter Septemberaufstandes gelegt hat, erklärt Jakob Venedey, der Hessen-Homburger Abgeordnete in der Nationalversammlung, in einem ausführlichen Schreiben an den Meisenheimer Bürgerverein seine politische Position. Er antwortet damit auf einen Brief der Meisenheimer, die erklärt hatten, dass nach der Annahme des Waffenstillstands von Malmö die Nationalversammlung kaum noch beanspruchen könne, das Vertrauen des Volkes zu besitzen. Venedey, der gegen die Annahme des Waffenstillstands gestimmt hatte, wirbt dennoch weiter für die Arbeit des Parlaments. Er selber werde alles daran setzen, die Errungenschaften des Frühjahrs „trotz aller Bestrebungen unkluger Freunde und sehr kluger Feinde“ zu verteidigen.
28. Juli 1848: Wahlgesetz zum Landtag
Zum ersten Mal in seiner Geschichte bekommt das Landgraftum Hessen-Homburg einen Landtag, „zunächst zum Behuf der Vereinbarung der Landesverfassung“ – so steht es in der Präambel zum provisorischen Wahlgesetz, das Landgraf Gustav heute unterzeichnet. Es ist ein modernes Wahlrecht: Die Wahl ist allgemein – wahlberechtigt sind alle Männer im Besitz der Bürgerrechte –, geheim, gleich, frei und (anders als die Wahl zur Nationalversammlung) direkt. Auf 1.500 Einwohner soll ein Abgeordneter gewählt werden. Das ergibt für das Landgraftum insgesamt 14 Abgeordnete, acht aus dem Oberamt Meisenheim, sechs aus dem Amt Homburg. Anders als bei den meisten größeren Staaten, in denen die Parlamente aus einer Ersten und einer Zweiten Kammer bestehen, soll der konstituierende Homburger Landtag ein Einkammerparlament werden.
3. Juli 1848: Gesellenverein gegründet
In Homburg gründet sich heute ein Gesellenverein – nach dem im April gegründeten Bürgerverein die zweite politische Vereinsbildung in der Hauptstadt. Der Gesellenverein bemüht sich um allgemeine und politische Bildung seiner Mitglieder und setzt sich vor allem für die sozialen Anliegen der Revolution ein, vor allem eine Neuregelung bzw. Verkürzung der Arbeitszeit sowie Lohnerhöhungen für die im Handwerk Beschäftigten.
2. Juli 1848: Volksversammlung in Hundsbach
In Hundsbach, einem Dorf westlich von Meisenheim, findet heute erneut eine große Volksversammlung im linksrheinischen Teil der Landgrafschaft statt. Auf der Versammlung geht es zum einen um allgemeine politische Reden und Debatten, zugleich aber auch konkret um die Entwürfe zu einer neuen Gemeindeordnung – ein wichtiges Anliegen der Revolutionäre im Oberamt Meisenheim, die mehr kommunale Autonomie fordern.
15. Juni 1848: Bürgerverein in Meisenheim
Heute erscheint im Meisenheimer Boten die Aufforderung, einen „Bürgerclubb“ zu gründen. Damit wird auch im linksrheinischen Teil der Landgrafschaft die im Frühjahr erkämpfte Vereinigungsfreiheit in die Tat umgesetzt. In Homburg selbst gibt es bereits seit dem 19. April einen solchen „Bürgerverein“ als Forum der politischen Meinungsbildung.
9. Juni 1848: Abschaffung der Most-, Brenn- und Brausteuer in Meisenheim
Heute erfüllt die Landesregierung eine wichtige Märzforderung aus Meisenheim: die ersatzlose Aufhebung der bisherigen Most-, Brenn- und Brausteuer. Das ist für die Bevölkerung des Oberamtes Meisenheim eine wichtige wirtschaftliche Erleichterung, denn die Herstellung von Obstwein, Spirituosen und Bier ist dort eine bedeutende Erwerbsquelle.
8. Juni 1848: Durchgreifen der Bürgerwehr
Auch wenn sich die freiheitlichen Errungenschaften des Frühjahrs zusehends verfestigen, herrscht große Unruhe in der Bevölkerung, und es kommt immer wieder zu Tumulten und Unruhen, so auch letzte Nacht. Der Stadtrat schlägt jetzt eine härtere Gangart ein: Er lässt verlautbaren, dass die Bürgerwehr ab sofort „bei allen vorkommenden Ruhestörungen nach vorheriger 3maliger Aufforderung zum Auseinandergehen sogleich bewaffnet einschreiten, die Beteiligten arretieren und nötigenfalls von ihren Waffen Gebrauch machen“ werde.
18. Mai 1848: Eröffnung der Nationalversammlung
In Frankfurt tritt heute die Nationalversammlung zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Dieses festliche Ereignis wird auch im Landgraftum Hessen-Homburg gefeiert: In der gesamten Landgrafschaft werden in den Kirchen aller Konfessionen – ob lutherisch, katholisch, deutsch- oder französisch-reformiert – Gottesdienste gehalten, um den himmlischen Segen für die Arbeit der Abgeordneten zu erbitten.
7. Mai 1848: Venedey in Meisenheim
Der frisch gewählte Abgeordnete in der Nationalversammlung, Jakob Venedey, stellt sich heute mit einer Rede den Bürgern von Meisenheim vor. Er äußert sich für nationale Einheit, aber gegen die Errichtung eines neuen Kaisertums, wie es die Bundesversammlung vorgeschlagen hat. Es komme jetzt darauf an, durch die Bewahrung von Ruhe und Ordnung die Arbeit der Nationalversammlung zu unterstützen. Als Abgeordneter verspricht er, eine „allerdirekteste Wechselbeziehung“ zu seinem Wahlkreis aufrecht zu erhalten. Die Rede findet großen Beifall und wird im Meisenheimer Boten abgedruckt.
6. Mai 1848: Venedey reist nach Meisenheim
Drei Tage nach seiner Wahl zum Hessen-Homburgischen Abgeordneten zur Nationalversammlung reist Jakob Venedey nach Meisenheim, um sich dort vorzustellen. In Homburg hat er bereits zu den Bürgern gesprochen, jetzt kommt es darauf an, sich dem linksrheinischen Teil der Landgrafschaft zu präsentieren, der sich von Homburg vielfach vernachlässigt fühlt. Venedey steuert mit seiner sofortigen Reise dagegen und erfüllt damit die Bitte der Wahlmänner aus Meisenheim.
27. April 1848: Einladung der Meisenheimer Wahlmänner
Nachdem bei der gestrigen Urwahl zur Nationalversammlung die Wahlmänner der Landgrafschaft Hessen-Homburg gewählt wurden, veröffentlicht der hiesige Wahlvorstand ein Schreiben an die Wahlmänner des Oberamtes Meisenheim mit dem Aufruf, sich zur Wahl eines Abgeordneten am 2. Mai in Homburg einzufinden. Die Homburger bemühen sich bewusst um einen Ton brüderlichen Entgegenkommens und versprechen, dass bei der nächsten Parlamentswahl sich die Wahlmänner der Landgrafschaft in Meisenheim versammeln würden – ein Versprechen, das allerdings nie eingelöst werden konnte.
22. April 1848: Sozial- und Steuerreform
Nachdem der Regierungschef Christian Bansa sich letzte Woche persönlich ein Bild von den Verhältnissen in Meisenheim gemacht hat, erlässt Landgraf Gustav heute ein Gesetz, mit dem zwei wichtige Meisenheimer Märzforderungen erfüllt werden. Zum einen wird die Sozialfürsorge kommunalisiert, das heißt: die örtlichen Armenkommissionen unterstehen nicht länger der Homburger Amts-Armenkommission, sondern können eigenständig wirtschaften. Damit ist gewährleistet, dass die vor Ort erwirtschafteten Mittel auch für die dortigen Bedürftigen verwendet werden und nicht nach Homburg abfließen können. Außerdem nimmt der Landgraf die vor kurzem verfügte Erhöhung der Erbschaftssteuer wieder zurück. Es gilt damit wieder der frühere Steuersatz von 2,5%. Kurz vor der Wahl zur Nationalversammlung kommt der Landgraf damit zwei wichtigen, praktischen Forderungen der Meisenheimer Bürgerschaft entgegen.
21. April 1848: Satzung des Bürgervereins
Der vorgestern gegründete Bürgerverein zu Homburg veröffentlicht heute seine Statuten. Er wird künftig an zwei Tagen in jeder Woche ein Treffen abhalten. Sein Ziel ist die „erheiternde und belehrende Unterhaltung durch gegenseitige Mitteilung und Verständigung über Zeitereignisse, die Entwicklung des Volkslebens und Fortschritte in Kunst und Wissenschaft, sofern sie ins Leben eingreifen“. Er versteht sich also als öffentliche Kommunikationsplattform und Debattierclub – umso wichtiger, als es auch heute, anderthalb Monate nach Erlangung der Pressefreiheit, immer noch keine Zeitung in Homburg gibt.
19. April 1848: Gründung des Bürgervereins +++ Einzelheiten zur Wahl
Heute findet die Gründungsversammlung des „Bürger-Vereins zu Homburg“ statt. Der Verein soll für die politische Bildung seiner Mitglieder sorgen, ein Forum für Debatten bilden und als Sprachrohr für die politischen Interessen der Homburger Bürgerschaft dienen. Damit kommt es zu einer ersten politischen Vereinsbildung – ein erster Vorläufer späterer Parteien.
Es werden weitere Einzelheiten zur bevorstehenden Wahl bekannt: Das Wählerverzeichnis zählt in der Stadt Homburg 1.066 Wahlberechtigte, im Amt Homburg 2.364 und im linksrheinischen Oberamt Meisenheim insgesamt 3.541. Die rechnerische Überzahl der Meisenheimer wird aber durch das Wahlmännersystem ausgehebelt: In Stadt und Amt Homburg sind insgesamt 31 Wahlmänner zu bestimmen, in Meisenheim nur 27.
18. April 1848: Wahlbekanntmachung
Die Wahl zu einem ersten gesamtdeutschen Parlament, zur Nationalversammlung, rückt näher. In der heutigen Bekanntmachung erklärt die Landesregierung das Wahlverfahren, das in Hessen-Homburg zur Anwendung kommen wird. Wahltermin ist der 26. April. Es findet eine allgemeine, gleiche und indirekte Wahl statt: Wahlberechtigt sind alle volljährigen Männer, die im Landgraftum wohnen und im Besitz der Bürgerrechte sind. Auf 100 Wähler kommt ein Wahlmann, und es obliegt dann den Wahlmännern, einen Abgeordneten zu wählen.
13. April 1848: Meldepflicht +++ Bansa in Meisenheim
Gestern wurden die Homburger zur Rücksicht auf den Kurbetrieb gemahnt, heute veröffentlicht die Regierung eine zweite Ermahnung und erinnert an die Meldepflicht: Alle Kurgäste haben sich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft behördlich zu melden. Das ist streng zu beachten, um sich vor „einschleichenden Volksaufwieglern“ zu schützen.
Der Regierungschef Christian Bansa macht sich heute auf den Weg nach Meisenheim, um dort einen Antrittsbesuch abzustatten und sich ein Bild von den Verhältnissen im linksrheinischen Teil des Landgraftums Hessen-Homburg zu machen. Er hat diesen Besuch bereits vor zwei Wochen angekündigt und wird entsprechend von den Meisenheimern erwartet.
12. April 1848: Schadet die Revolution dem Kurbetrieb?
Homburg rüstet sich für die beginnende Kursaison. Dazu gibt es am heutigen Tag einen Aufruf an die Bürger der Stadt, sie mögen bei ihren politischen Aktivitäten Rücksicht auf den Kurbetrieb nehmen. Vor allem geht es dabei wohl um nächtliche Ruhestörungen in Form so genannter „Katzenmusiken“, mit denen politische Gegner in ihren Häusern heimgesucht werden.
9. April 1848: Hamel zurückgetreten!
Johann Georg Hamel hat heute öffentlich den Rücktritt von seinem Amt als Homburger Stadtrat erklärt. Als Grund nennt er die Anfeindungen, denen er ausgesetzt ist, seit er als Abgeordneter im Vorparlament dort aktiv dafür eingetreten ist, dass die Landgrafschaft Hessen-Homburg einen eigenen Abgeordneten in die Nationalversammlung wählen darf, obwohl sie eigentlich zu klein für einen eigenen Wahlkreis ist. Damit hat er sich offenbar nicht nur Freunde gemacht; für seine Kritiker steht dieses Festhalten an der Kleinstaaterei vielmehr im Gegensatz zum großen Ziel der nationalen Einheit.
6. April 1848: Reinhardt entlassen!
Seit zwei Wochen fordern die Meisenheimer Bürger mit Nachdruck die Entlassung des Oberamtmanns Johann Georg Martin Reinhardt. Heute gibt die Landesregierung nach und entbindet den unbeliebten Spitzenbeamten von seinen Aufgaben. Reinhardt, der seit 1832 die Landesregierung im Oberamt Meisenheim vertreten hat, gilt als Verkörperung eines harten Restaurationskurses. Mit seiner Entlassung ist jetzt auch im linksrheinischen Teil der Landgrafschaft der Weg frei für einen personellen Neuanfang, wie er auf Landesebene mit der Regierungsumbildung Ende März bereits vollzogen worden ist.
31. März 1848: Hamel im Vorparlament +++ Brief an die Meisenheimer
Bereits in der ersten Sitzung des Vorparlamentes meldet sich der Homburger Abgeordnete Johann Georg Hamel zu Wort: Der Beschlussentwurf der Versammlung sieht vor, dass für die künftige Nationalversammlung Wahlkreise mit jeweils 70.000 Einwohnern gebildet werden. Da die Landgrafschaft Hessen-Homburg nur 25.000 Einwohner zählt, beantragt Hamel, dass unabhängig von seiner Größe jeder Staat zumindest einen Abgeordneten entsenden solle. Es folgt eine hitzige Debatte – und am Ende setzt sich Hamels Antrag durch: Die Richtgröße der Wahlkreise wird auf 50.000 Einwohner festgesetzt, aber auch die noch kleineren Staaten dürfen einen Abgeordneten wählen. Damit ist gewährleistet, dass Hessen-Homburg in der Nationalversammlung vertreten sein wird.
In Meisenheim, dem linksrheinischen Teil der Landgrafschaft Hessen-Homburg, wird heute ein Brief des neuen Homburger Regierungschefs Christian Bansa veröffentlicht, der seit wenigen Tagen im Amt ist: Er verspricht, so bald als möglich nach Meisenheim zu kommen, um dort das Gespräch mit der Bürgerschaft zu suchen und deren Forderungen kennenzulernen – eine wichtige vertrauensbildende Maßnahme der neuen Regierung gegenüber der aufgebrachten Meisenheimer Bürgerschaft.
30. März 1848: Abreise der Abgeordneten zum Vorparlament
Geheimrat Christian Bansa, Justizrat Friedrich Albrecht von Haupt und Stadtrat Johann Georg Hamel reisen heute nach Frankfurt ab, um dort morgen an der konstituierenden Sitzung des Vorparlamentes teilzunehmen. Das Vorparlament ist kein Parlament im eigentlichen Sinne, sondern eine Versammlung von Landtagsmitgliedern und revolutionären Wortführern aus ganz Deutschland. Es soll die Wahlen zu einer gesamtdeutschen Volksvertretung vorbereiten. Weil sich die Homburger die Freiheit genommen haben, gleich drei Vertreter zu entsenden, ist die kleine Landgrafschaft unter den rund 570 Teilnehmern überproportional stark vertreten – zum Vergleich: aus dem Königreich Hannover reisen acht Deputierte an, aus dem Kaisertum Österreich nur zwei.
28. März 1848: Wahlen zum Vorparlament
Die Revolutionen in den einzelnen Ländern werden national, auch in Hessen-Homburg: Heute versammeln sich Homburger Bürger, um Abgeordnete für das Frankfurter Vorparlament zu wählen. Die wichtigste Aufgabe dieses Gremiums wird die Vorbereitung der Wahlen zur Nationalversammlung sein. Das Vorparlament selbst ist noch nicht durch allgemeine Wahlen legitimiert, sondern eine heterogene revolutionäre Versammlung. Aus Hessen-Homburg werden entsandt: der neue Regierungschef Christian Bansa, der Chef des landgräflichen Justizamtes Friedrich Albrecht von Haupt und der Fabrikant, Kommunalpolitiker und Lokalhistoriker Johann Georg Hamel, der schon 1841 eine Verfassung für Hessen-Homburg gefordert hatte und einer der Wortführer der hiesigen Revolutionsbewegung ist.
26. März 1848: allgemeines Wahlrecht +++ erneute Rücktrittsforderung
Die gestern ins Amt gekommene neue Landesregierung ist offenbar bereit, die Forderungen nach einer Verfassung zu erfüllen und dabei den Revolutionären entscheidend entgegenzukommen. In der Beilage zum Amts- und Intelligenzblatt wird heute veröffentlicht, dass „die Grundlage der Hessen-Homburgischen Verfassung [...] die freieste seyn wird, welche bis jetzt in Deutschland besteht“. Konkret verspricht die Regierung ein allgemeines, gleiches Wahlrecht, das nicht an Vermögen gebunden ist.
In Meisenheim zeigen die Bürger, dass sie dem Landgrafen nicht mehr ohne weiteres das letzte Wort lassen. Erst vor drei Tagen hatten sie die Entlassung des Oberamtmanns Johann Georg Martin Reinhardt gefordert, was aber vom Landgrafen abgeleht worden ist. Damit finden sie sich nicht ab und erneuern heute ihre Forderung nach einer Entlassung des unnachgiebig-obrigkeitsstaatlichen Spitzenbeamten im Oberamt Meisenheim.
25. März 1848: Regierungsumbildung +++ Gemeindeordnung +++ Verfassungsfrage
Landgraf Gustav kommt dem Druck der Revolution entgegen und bildet die Regierung um. Der in der Bürgerschaft unbeliebte Regierungsdirektor Ludwig Karl Wilhelm Henrich nimmt seinen Hut. Als neuen Ministerpräsidenten beruft der Landgraf einen prominenten Liberalen: Der Jurist Dr. Christian Bansa, geboren 1791 in der Burg Friedberg, saß in den 1830er Jahren zeitweise sogar im Gefängnis, weil er am Hambacher Fest teilgenommen hatte. Von 1832 bis 1834 war er Mitglied des Landtags von Hessen-Darmstadt und ist mit dem dortigen neuen Regierungschef Heinrich von Gagern befreundet. Die Landgrafschaft Hessen-Homburg hat damit jetzt ebenfalls eine „Märzregierung“.
Der neue Regierungschef bekommt gleich reichlich zu tun: Nachdem vor drei Tagen die Meisenheimer Bürgerversammlung einen Entwurf für eine neue Gemeindeordnung beschlossen hat, wird heute ein entsprechender Gesetzesentwurf als Petition dem Landgrafen vorgelegt. Er sieht eine wesentliche Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vor.
Ebenfalls aus Meisenheim kommt heute die Delegation aus der Homburger Bürgerschaft zurück, die sich in den letzten Tagen mit den dortigen Revolutionären abgestimmt hat. Das wichtigste Ergebnis: Auch die Meisenheimer befürworten die Forderung nach einer Landesverfassung für Hessen-Homburg. Eigentlich ist die Landgrafschaft ohnehin durch den Deutschen Bund zur Einführung einer Verfassung verpflichtet, die Landgrafen haben das aber in den letzten 30 Jahren stets blockiert.
23. März 1848: Die erste Zeitung +++ Rücktrittsforderungen
Heute gibt es die erste Ausgabe des „Meisenheimer Boten“, der ab jetzt zweimal wöchentlich erscheinen soll. Nachdem Landgraf Gustav erst vor rund zwei Wochen auf Druck der Demonstranten die Pressefreiheit verkündet hat, gibt es jetzt die erste freie Zeitung in der Landgrafschaft.
Zugleich werden in Meisenheim Forderungen nach personellen Konsequenzen aus der Revolution laut. Die Vertreter der Bürgerschaft fordern die Entlassung von Johann Georg Martin Reinhardt. Der gebürtige Usinger ist seit 1832 Oberamtmann in Meisenheim und agiert dort gewissermaßen als Statthalter des Landgrafen. Er gilt als harter Reaktionär, da er schon in den 1830er Jahren die Meisenheimer Forderungen nach Abschaffung der Mautgebühren und besserer Salzversorgung unnachgiebig niedergeschlagen hat. Vor zwei Wochen hat der Landgraf diese Forderungen zwar als legitim anerkannt, hält aber dennoch weiter an seinem Spitzenbeamten fest.
22. März 1848: Delegation nach Meisenheim +++ Bürgerversammlung
Erstmals nehmen heute Homburger und Meisenheimer Revolutionäre Fühlung zueinander auf: Eine Delegation aus der Homburger Bürgerschaft reist nach Meisenheim, um den dortigen Standpunkt zur Frage einer Landesverfassung zu erfragen. Das ist eine Neuheit, denn bisher hatten die beiden Landesteile der Landgrafschaft, das Amt Homburg und das Oberamt Meisenheim, kaum etwas miteinander zu tun. Jetzt kommt es aber darauf an, gegenüber dem Landgrafen mit einer Stimme zu sprechen, erst recht, wenn es um die Einführung einer Verfassung geht, die ja für beide Landesteile gelten soll.
In Meisenheim selbst liegt die Aufmerksamkeit heute weniger auf der Landes- als vielmehr auf der Kommunalverfassung: Hier debattiert eine große Bürgerversammlung für den gesamten Oberamtsbezirk öffentlich über eine neue Gemeindeordnung für das Oberamt Meisenheim, die wesentlich mehr kommunale Selbstverwaltung bringen soll.
17. März 1848: Einladung zur zweiten Bürgerversammlung
In Meisenheim, dem linksrheinischen Teil der Landgrafschaft Hessen-Homburg, ist die Revolution in voller Fahrt: Erst vor vier Tagen hat eine Bürgerversammlung einen Ausschuss gewählt, der gemeinsam mit dem Meisenheimer Stadtrat einen Entwurf für eine neue Gemeindeordnung mit mehr kommunaler Selbstverwaltung erarbeiten sollte. Heute ergeht schon die Einladung zu einer zweiten Versammlung, auf der in wenigen Tagen schon der fertige Entwurf der Öffentlichkeit vorgestellt, debattiert und basisdemokratisch beschlossen werden soll.
14. März 1848: Abschaffung der Mautgebühren
Die Aufhebung der Straßenbarrieren, also der Mautstellen an den Landstraßen im Oberamt Meisenheim, war eine der wichtigen Märzforderungen, die vor wenigen Tagen dem Landgrafen vorgetragen worden sind. Nach der mündlichen Zusage des Landgrafen wird es heute amtlich: In der Meisenheimer Stadtverwaltung geht die offizielle Verlautbarung ein, dass ab sofort keine Barrieregelder mehr gezahlt werden müssen - eine wichtige wirtschaftliche Entlastung.
13. März 1848: Volksversammlung in Meisenheim +++ Aufruf zu Ruhe und Ordnung
In Meisenheim tritt die gestern erst angemeldete und genehmigte Bürgerversammlung zusammen. Ein Ergebnis ist die Wahl von zwölf Deputierten, die künftig als demokratisch legitimierter Beirat des Stadtrates fungieren sollen – besonders, wenn es darum geht, einen Entwurf für eine neue Gemeindeordnung mit kommunaler Selbstverwaltung zu erarbeiten.
In Homburg bemühen sich Regierung, Stadt und Bürgerwehr darum, nach der turbulenten letzten Woche wieder die öffentliche Ordnung und Sicherheit herzustellen. Sie appellieren gemeinsam an die Bevölkerung: „Bestehen aber im Staate Gesetze, so muss der Staat auch Diener haben [...]. Wie nun diese ihren Ämtern mit Gerechtigkeit und Würde zwar, und ohne Furcht und Schau vorstehen, jedoch dabei nie die wahre Humanität außer Acht lassen sollen, so muss ihnen aber auch Zutrauen entgegen kommen, es muss nicht in denselben ein Feind, ein Andersdenkender, sondern nur der pflichttreue Diener des Gesetzes erblickt werden. Hierzu beizutragen rufen wir euch alle auf, damit außer der wiederhergestellten äußeren Ruhe auch die Ruhe in die Gemüter zurückkehre [...].“
12. März 1848: Volksversammlung genehmigt
Erst vor ein paar Tagen hat der Landgraf die Versammlungsfreiheit vorläufig zugesagt. Heute nehmen ihn die Meisenheimer beim Wort: Der Stadtoberschultheiß meldet beim landgräflichen Verwaltungsoberamt eine Bürgerversammlung für morgen, 10 Uhr, an – und erhält die Genehmigung! Damit kann morgen die erste „legale“ Volksversammlung in der Geschichte der Landgrafschaft Hessen-Homburg stattfinden.
10. März 1848: Forderungen bewilligt! +++ Salzverhandlungen
Heute antwortet Landgraf Gustav auf den gestern übergebenen Forderungskatalog aus dem Oberamt Meisenheim. Die Hauptforderungen – Pressefreiheit, Rechtsgleichheit und politische Amnestie – hat er bereits vor einigen Tagen zugesagt, die Mautstellen sind bereits seit gestern abgeschafft. Auch die meisten anderen Forderungen der Meisenheimer sagt er zu. Das sind: Abschaffung der Most-, Brenn- und Brausteuer; Verschiebung der beabsichtigten Grund- und Gebäudesteuerreform und deren Veränderung zugunsten der Gemeinden; Erlass einer neuen Gemeindeordnung mit stärkerer kommunaler Selbstverwaltung. Bei zwei Meisenheimer Forderungen sagt er zurückhaltend zunächst nur deren Beratung zu, nämlich bei der subsidiären Selbstverwaltung der Sozialfürsorge und deren Trennung vom Amt Homburg und bei der geforderten Rücknahme der Verdoppelung der Erbschaftssteuer.
Bereits aktiv wird die Landesregierung bei einer ganz konkreten Forderung der Meisenheimer Revolutionäre, nämlich für die „unverzügliche Beschaffung eines besseren Salzes mit Herabsetzung des Verkaufspreises“. Der Handel mit Salz ist in Hessen-Homburg ein staatliches Monopol. Sofort leitet der Landgraf Verhandlungen mit seinem Lieferanten, der preußischen Rheinprovinz, ein, deren südlicher Nachbar das Oberamt Meisenheim ist, um die Warenqualität zu verbessern.
9. März 1848: Märzforderungen +++ Straßenbarrieren +++ Angriff der Friedrichsdorfer
Heute kommt eine Abordnung aus dem Oberamt Meisenheim in der Residenz an, wird von Landgraf Gustav empfangen und überreicht ihm ihre „Märzforderungen“. Die Homburger Bürger haben schon vor vier Tagen, am 5. März, dem Landgrafen ihre Forderungen überbracht. Dass die beiden Landesteile der Landgrafschaft, das Amt Homburg und das Oberamt Meisenheim, getrennt voneinander agieren, liegt zum einen an der geographischen Entfernung, zum anderen daran, dass beide Landesteile weitgehend unabhängig voneinander sind – „zwei selbständige Staatsgebilde in Personalunion“ (H. Heinemann).
Eine der konkreten Forderungen aus Meisenheim wird noch am selben Tag bereits erfüllt, nämlich die Aufhebung der Straßenbarrieren, also der Mautstellen an den wichtigen Straßenverbindungen, die durch das Oberamt führen. Sie werden durch Verordnung des Landgrafen von heute aufgehoben.
Für die größte Aufregung des Tages sorgt aber ein Gerücht, das sich wie ein Lauffeuer verbreitet: Angeblich haben die Friedrichsdorfer und Seulberger zum Angriff auf Homburg geblasen. Der Landgraf lässt sofort die Schlossgarde und die erst vor wenigen Tagen gegründete Bürgerwehr alarmieren; beinahe kommt es zu einem irrtümlichen Zusammenstoß. Die Tochter des Landgrafen schreibt in ihr Tagebuch: „Leute aus Friedrichsdorf und Seulberg wollten in das Schloss eindringen, um es zu zerstören. Papa hat M. Rolle [= Befehlshaber der Schlossgarde] befohlen, er solle die Soldaten bei den Waffen behalten und laden lassen. Auch die Nationalgarden sollen bewaffnet werden. Wir sind bis Mitternacht aufgeblieben. Gott sei tausendmal gedankt, es blieb alles ruhig. Wir haben sehr große Angst ausgehalten.“
7. März: Reform der Gemeindefinanzen
Ein wichtiger Punkt der Homburger Märzforderungen wird heute umgesetzt: Es geht um die Accisen, eine Art Umsatz- und Verbrauchssteuer, um deren Einnahmen sich Staat und Gemeinden streiten. Bisher sind die Accisen in die Staatskasse geflossen. Heute weist der Landgraf aber seine Finanzbeamten an, ab sofort die entsprechenden Einnahmen an die Gemeindekassen auszuzahlen.
6. März 1848: Antwort des Landgrafen +++ Demonstration
Heute wird die schriftliche Antwort des Landgrafen auf die gestern übergebenen Forderungen des Volkes öffentlich vorgelesen. Er sagt die Erfüllung aller vorgetragenen Forderungen vor. Dennoch bleiben die Bürger misstrauisch und wollen sich nicht mit leeren Versprechungen abspeisen lassen. Es erscheint daher erneut eine Delegation beim Landgrafen, und ein großer Demonstrationszug durch die Stadt soll deren Forderungen Nachdruck verleihen. Am Abend wirft die Menge am Wohnhaus des landgräflichen Regierungschefs Henrich die Scheiben ein; der unbeliebte Geheimrat flieht aus der Stadt. Es gelingt der Bürgerwehr jedoch, die Randalierer festzunehmen und für Ruhe und Ordnung zu sorgen.
5. März 1848: Märzforderungen +++ Krawalle +++ Bürgerwehr
Ein Demonstrationszug von rund 400 bis 500 Homburgern, angeführt von Stadtschultheiß Stumpff und dem Bürgerausschuss sowie begleitet vom Turnverein, marschiert zum Schloss, wo eine sechsköpfige Delegation dem Landgrafen ihre Forderungen übergibt. Sie lauten: Pressefreiheit; öffentliche, mündliche Gerichtsverhandlungen und Einführung von Schwurgerichten; ein allgemeines deutsches Parlament; Versammlungs- und Petitionsrecht; bürgerliche und politische Gleichheit ohne Unterschied des Glaubens; allgemeine Volksbewaffnung mit freier Offizierswahl und Aushändigung des landgräflichen Waffendepots; politische Amnestie; kommunale Selbstverwaltung; Rechtsgleichheit; Zuordnung der Accisensteuer an die Gemeinden; Einführung einer Landesverfassung mit freien Wahlen, Budget- und Gesetzgebungsrecht eines öffentlich tagenden Landtags; Steuerreform; Umsetzung der Bauernbefreiung. Als der Landgraf die Erfüllung dieser Forderungen mündlich zusagt und sich der Menge am Fenster zeigt, endet die Demonstration in allgemeinem Jubel.
Zu Gewalttätigkeiten kommt es in Oberstedten und Dornholzhausen. Sie richten sich gegen die beiden Ortspfarrer, der als Werkzeuge des unbeliebten Landrats Des Noyer gelten. Beide fliehen; auch der Landrat verlässt die Stadt. Die Polizeigewalt geht an die Bürger über, die eine Bürgerwehr bilden. Der Turnverein hatte angeboten, diese Aufgabe zu übernehmen. Das lehnt der Bürgerausschuss jedoch aus Angst vor Radikalen unter den Turnern ab.
4. März 1848: Bürgerversammlung +++ Krawalle
Auf einer revolutionären Bürgerversammlung diskutieren die Homburger über den Entwurf eines Schreibens an den Landgrafen, in dem ihre Forderungen formuliert werden. Die Versammlung war weder angemeldet noch genehmigt, ein erschienener Polizeibeamter entfernt sich jedoch "auf einige wohlgemeinte Winke hin" wieder unverrichteter Dinge.
Weniger "wohlgemeint" artikuliert gleichzeitig eine Menschenmenge das Wohnhaus des Landrats und Polizeichefs Des Noyer. Scheiben werden eingeworfen und Schmähschriften an die Hauswand geklebt.
Der Landgraf bereitet sich vor. Seine Tochter vermerkt in ihrem Tagebuch: "Wir sind in großer Unruhe. Papa hat schon alles festgelegt, was er bewilligen wird, soweit dies möglich ist. (Der Großherzog von Darmstadt hat alles bewilligt, um den Frieden aufrechtzuerhalten. Auch in Wiesbaden waren Unruhen.)"
3. März 1848: Stadtratssitzung
Heute tagt der Homburger Stadtrat. Er sieht die Chance, vor dem Hintergrund der von Frankreich ausgehenden Revolutionsstimmung einen neuen Versuch zu machen, vom Landgrafen eine Verfassung für die Landgrafschaft einzufordern, und beschließt, einen entsprechenden Vorstoß zu unternehmen. Als Berater für die Formulierung des Schreibens wird der Frankfurter Anwalt Max Reinganum konsultiert.